Die Sicherung des Lebenswerks, der Erhalt von Immobilienvermögen und die rechtssichere Unternehmensnachfolge dulden keine Kompromisse. Im Erbrecht vertreten wir Erblasser bei der strategischen Planung zu Lebzeiten sowie Erben, Pflichtteilsberechtigte und Erbengemeinschaften bei der konsequenten wirtschaftlichen Interessenvertretung im eingetretenen Erbfall.
Aufgrund der enormen Komplexität und der gravierenden steuerlichen wie familiären Konsequenzen ist eine juristische Präzisionsarbeit unerlässlich.
1. Strategische Nachfolgeplanung zu Lebzeiten (Prävention) Wer die Verteilung seines Vermögens der gesetzlichen Erbfolge überlässt, riskiert die Zerschlagung von Immobilienwerten und Unternehmen. Wir gestalten Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und individuell, um spätere Streitigkeiten im Keim zu ersticken:
Testamente & Erbverträge: Gerichtsfeste Ausarbeitung von Einzeltestamenten und Erbverträgen. Wir beraten zu komplexen Gestaltungen wie dem Berliner Testament oder der Vor- und Nacherbschaft und minimieren dabei das Risiko von Pflichtteilsklagen der Abkömmlinge.
Vorweggenommene Erbfolge: Juristische Begleitung bei lebzeitigen Vermögensübertragungen. Wir strukturieren die Übergabe von Immobilien (z. B. unter Vorbehalt von Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflegeverpflichtungen) und beraten zur Gründung von Familienstiftungen.
Unternehmensnachfolge: Absicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens beim unerwarteten Ausfall des Inhabers oder im Rahmen der geplanten, geordneten Betriebsübergabe an die nächste Generation.
2. Konfliktlösung und Vertretung im Erbfall Tritt der Sterbefall ein, eskalieren familiäre Konflikte häufig auf der rechtlichen Ebene. Wir setzen Ihre Ansprüche als Erbe oder Vermächtnisnehmer durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Erbengemeinschaften: Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu handlungsunfähigen Zwangsgemeinschaften – etwa wenn unvermutet minderjährige Kinder (inklusive familiengerichtlicher Auflagen) oder die Schwiegereltern bei kinderlosen Ehen zu Miterben werden. Wir vertreten Sie bei der Verwaltung des Nachlasses und forcieren die wirtschaftlich sinnvolle Auseinandersetzung (Auflösung) der Erbengemeinschaft.
Pflichtteilsrecht: Der gesetzliche Pflichtteil ist nahezu unentziehbar. Wir berechnen, fordern und vollstrecken Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche (z. B. wenn das Erbe durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Dritte geschmälert wurde). Ebenso wehren wir überzogene Pflichtteilsforderungen gegen die Erben strategisch ab.
Testamentsauslegung: Vertretung bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit, Anfechtung oder Auslegung von unprofessionell abgefassten Testamenten.
3. Nachlassverbindlichkeiten und Erbenhaftung Wer erbt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern haftet auch für die Schulden des Erblassers – im schlimmsten Fall unbeschränkt mit dem eigenen Privatvermögen.
Erbausschlagung: Bei drohender Überschuldung des Nachlasses beraten wir zur fristgerechten Erbausschlagung (die extrem kurze Frist beträgt in der Regel nur sechs Wochen ab Kenntnis). Wir warnen vor voreiligen Ausschlagungen: Wer aus taktischen Gründen ausschlägt, verliert häufig seinen Pflichtteilsanspruch.
Haftungsbeschränkung: Ist die Ausschlagungsfrist verstrichen, leiten wir umgehend juristische Schritte ein (z. B. Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung), um die Haftung strikt auf den reinen Nachlass zu beschränken und Ihr privates Vermögen zu schützen.
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