Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Weinheim
Ob für Privatpersonen, Handwerksbetriebe oder Geschäftsführer: Die eigene Mobilität ist in der Regel eine existenzielle wirtschaftliche Grundlage. Der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verwicklung in einen schweren Verkehrsunfall erfordern daher sofortiges, strategisches Handeln. Wir vertreten Sie konsequent gegenüber Ermittlungsbehörden, Bußgeldstellen und gegnerischen Haftpflichtversicherern.
Unser Ziel ist der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, die Abwehr unberechtigter Sanktionen und die wirtschaftliche Maximierung Ihrer Schadensersatzansprüche.
1. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten (Krisenintervention) Wenn Ihnen eine Straftat oder schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, drohen Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis oder empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen. Äußern Sie sich als Beschuldigter niemals ohne Rechtsbeistand! Wir übernehmen die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und arbeiten zielgerichtet auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch hin.
Verkehrsstrafrecht: Harte und diskrete Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, Nötigung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Bußgeldverfahren: Juristische Prüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- und Rotlichtverstößen sowie Handyverstößen.
Fahrerlaubnisrecht: Strategische Vertretung gegenüber der Führerscheinstelle bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflagen oder der Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
2. Unfallabwicklung: Wir stoppen das Schadensmanagement der Versicherer Immer häufiger kontaktieren Haftpflichtversicherungen Unfallgeschädigte direkt, um eine "schnelle und unproblematische Hilfe" anzubieten. Das einzige Ziel dieses sogenannten Schadensmanagements ist es, die Kosten für die Versicherung gering zu halten. Eigene Gutachter der Versicherung drücken die Schadenshöhe künstlich nach unten.
Lassen Sie sich nicht von der Geltendmachung Ihrer Rechte abhalten. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist bei unverschuldeten Unfällen für Sie in der Regel kostenfrei, da die gegnerische Versicherung die Anwaltsgebühren tragen muss.
Maximale Schadensregulierung: Wir beauftragen unabhängige, freie Sachverständige zur exakten Beweissicherung und setzen Schadenspositionen durch, die Versicherer standardmäßig verschweigen oder kürzen wollen.
Materieller Schadensersatz: Konsequente Durchsetzung von Reparaturkosten (oder Totalschadenabrechnung), merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten und Sachverständigengebühren.
Personenschäden: Bei Verletzungen kämpfen wir hartnäckig für angemessenes Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und die Übernahme von Heilbehandlungskosten.
Fuhrparkrecht für Unternehmen Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Bauträger bei der effizienten Abwicklung von Flottenschäden und der Abwehr von Bußgeldern, die gegen Mitarbeiter oder die Geschäftsführung verhängt wurden.
Hier finden Sie uns:
Alte Landstrasse 23
69469 Weinheim
(kostenfreie Parkmöglichkeit)
Tel. 06201/8461777
Fax 06201/8463714
Mail:
info@weinheim-rechtsanwalt.de
Web:
www.weinheim-rechtsanwalt.de
|
|
|
|