BAURECHT u. ARCHITEKTENRECHT

 

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

 

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Mängelgewährleistung
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Architektenrecht

 

 

Gerade im Baurecht kommen vielfältige rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts zum Einsatz. Privates und öffentliches Baurecht sind auch für Architekten nicht immer leicht zu durchschauen.

Das deutsche Baurecht verfügt über eine hohe Regelungsdichte und setzt daher ein besonders hohes Maß an juristischem Know-How voraus. Parallel muss jeder beratende Anwalt auch ein hohes Maß an technischem Verständnis mitbringen, um die technischen Herausforderungen in die Entwicklung von passenden Lösungen für ihre Rechtsprobleme einfließen zu lassen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieser Rechtsgebiete. Auch bei der Projektsteuerung agieren wir in Ihrem Auftrag, von der Abwehr oder der Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz) bis zur Haftung der Baubeteiligten.

Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen und die Architektenhaftung.

 

Folgende Schwerpunkte bearbeiten wir für unsere Mandanten

  • Architektenhaftung
  • Abschlagszahlungen
  • Honorarforderung
  • Vergaberecht
  • Bauplanungsrecht
  • Bauleitplanung

 

 

Hier finden Sie uns:

 

Olbrichtstr. 4/2

69469 Weinheim

(kostenfreie Parkmöglichkeit)

 

Tel. 06201/8461777

Fax 06201/8463714

 

Mail:

info@weinheim-rechtsanwalt.de

Web:

www.weinheim-rechtsanwalt.de

 

 

 

 

 

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