Die Realisierung von Bauvorhaben erfordert neben technischem und kaufmännischem Verständnis eine präzise juristische Begleitung. Ob Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B, Mängelhaftung oder Vergütungsfragen: Die hohe Regelungsdichte im privaten und öffentlichen Baurecht verlangt fundierte Spezialkenntnisse. Wir beraten und vertreten Bauträger, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe sowie private Bauherren in allen rechtlichen Phasen eines Bauprojekts.
Kontinuität in der Mandatsführung Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei komplexen und oft langwierigen Bauprozessen ist die Kontinuität in der rechtlichen Vertretung. In unserer Kanzlei gibt es keine ständigen Sachbearbeiterwechsel. Sie profitieren in jeder Verfahrensphase von einer beständigen, hochqualifizierten Betreuung.
Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Konfliktlösung bei Bauablaufstörungen.
Vertragsrecht: Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B.
Nachtragsmanagement: Rechtliche Bewertung und Durchsetzung (bzw. Abwehr) von Vergütungsansprüchen bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen.
Bauablaufstörungen: Juristisches Schnittstellenmanagement bei Bauverzögerungen, Behinderungsanzeigen und Verzug.
Mängelrecht & Beweissicherung: Rechtliche Begleitung der Abnahme, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Einleitung von selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln.
Forderungssicherung: Durchsetzung von Werklohnforderungen, Handwerkersicherungen und rechtliche Beratung in der Bauinsolvenz.
Das rechtliche Verhältnis zwischen Bauherr und Planer ist hochkomplex und erfordert exakte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung.
Architektenhaftung: Klärung von Haftungsfragen bei Planungsfehlern, Koordinierungsfehlern, unzureichender Bauüberwachung oder Bausummenüberschreitungen.
Honorarforderungen: Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen nach Maßgabe der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Parallel zu den zivilrechtlichen Fragestellungen klären wir für Sie die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens.
Beratung im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
Rechtliche Begleitung in Baugenehmigungsverfahren und bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Baubehörden.
Zielgerichtete Verfahrensführung Unser primäres Ziel ist die Streitvermeidung durch vorausschauende Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktbeilegung, um den wirtschaftlichen Fortschritt Ihres Bauprojekts zu sichern. Ist eine gerichtliche Klärung unumgänglich, setzen wir Ihre prozessualen und materiellen Rechte vor den zuständigen Zivil- und Verwaltungsgerichten konsequent durch.
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