Arbeitsrecht in Weinheim: Vertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

Konflikte am Arbeitsplatz gefährden auf der einen Seite berufliche Existenzen und stören auf der anderen Seite betriebliche Abläufe empfindlich. Ob es um den Ausspruch einer Kündigung, die Verhandlung einer Abfindung oder die Gestaltung von Verträgen geht – im Arbeitsrecht ist schnelles und taktisch kluges Handeln unerlässlich. Nicht zuletzt wegen extrem kurzer gesetzlicher Fristen.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer und Führungskräfte als auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe im gesamten individuellen Arbeitsrecht. Unser Fokus liegt auf der Erarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Lösungen sowie der konsequenten prozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht:

  • Kündigung & Kündigungsschutz: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist der häufigste und wirtschaftlich brisanteste Streitfall.

    • Für Arbeitnehmer: Wir prüfen ordentliche, außerordentliche (fristlose) sowie betriebsbedingte Kündigungen und erheben für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht (Achtung: Hier gilt eine strikte 3-Wochen-Frist!).

    • Für Arbeitgeber: Wir bereiten rechtssichere Trennungen und Abmahnungen vor, um teure Fehler im Vorfeld zu vermeiden, und vertreten Ihr Unternehmen wehrhaft in Kündigungsschutzprozessen.

  • Aufhebungsvertrag & Abfindung: Nicht jeder Konflikt muss in einem langwierigen Prozess enden. Wir verhandeln für beide Seiten strategisch kluge Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Für Arbeitnehmer maximieren wir die Abfindungszahlung und behalten sozialversicherungsrechtliche Fallen (wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld) im Blick. Für Arbeitgeber schaffen wir schnelle Planungs- und Rechtssicherheit.

  • Vertragsgestaltung & Prüfung: Wir entwerfen, prüfen und optimieren Arbeitsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge und Vereinbarungen für freie Mitarbeiter. Besonderes Augenmerk legen wir auf wirksame Befristungen, flexible Vergütungsmodelle sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

  • Das laufende Arbeitsverhältnis: Wir setzen Ihre Rechte während der aktiven Beschäftigung durch. Dazu gehören die Geltendmachung (oder Abwehr) von Lohn- und Gehaltsrückständen, Überstundenvergütungen und Urlaubsabgeltungen sowie die rechtliche Überprüfung von Versetzungen.

  • Arbeitszeugnis & Abmahnung: Wir gehen gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vor (Entfernung aus der Personalakte) und setzen die Erteilung oder Berichtigung eines qualifizierten, wohlwollenden Arbeitszeugnisses durch, das Ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnet.

  • Führungskräfte & Organe: Für Organvertreter gelten rechtliche Besonderheiten. Wir vertreten Geschäftsführer und Vorstände bei der Verhandlung ihrer Verträge, im Falle der Abberufung oder bei der Durchsetzung von Tantiemen (Organstreitigkeiten).

Zielgerichtete und wirtschaftliche Konfliktlösung Gerade im Arbeitsrecht ist dem Mandanten mit einem jahrelangen Rechtsstreit oft nicht gedient. Unser primäres Ziel ist es daher, im außergerichtlichen Bereich oder im Rahmen von Güteterminen vor dem Arbeitsgericht praktikable, schnelle Lösungen zu erarbeiten. Lässt die Gegenseite jedoch keine Einigung zu, kämpfen wir in der streitigen Verhandlung mit Nachdruck für Ihr Recht.

 

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