Strafrecht und Strafverteidigung in Weinheim: Konsequenter Schutz in der Krise

 

Wenn gegen Sie ermittelt wird, steht viel auf dem Spiel: Ihre berufliche Existenz, Ihr Vermögen, Ihr guter Ruf und im schlimmsten Fall Ihre persönliche Freiheit. Im Strafrecht stehen Sie nicht auf Augenhöhe mit einem zivilen Vertragspartner, sondern dem geballten Ermittlungsapparat des Staates (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll) gegenüber.

In dieser existenzbedrohenden Ausnahmesituation dürfen Sie nichts dem Zufall überlassen. Sie benötigen einen Verteidiger, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern der taktisch klug, diskret und hart in der Sache für Ihre Rechte kämpft. 

 

Unsere Kernkompetenzen in der Strafverteidigung:

1. Wirtschaftsstrafrecht und Baustrafrecht (B2B) Wir schützen Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände vor strafrechtlicher Verfolgung.

  • Verteidigung bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung, Untreue und des Betrugs (z.B. Subventions- oder Abrechnungsbetrug).

  • Baustrafrecht: Vertretung bei Vorwürfen der Schwarzarbeit (Ermittlungen des Zolls/FKS), des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sowie bei Baugefährdung oder fahrlässiger Körperverletzung auf Baustellen.

2. Allgemeines Strafrecht & Kapitalstrafrecht Wir übernehmen Mandate (auch als Pflichtverteidiger) im gesamten Spektrum des Strafgesetzbuches (StGB).

  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Erpressung, Hehlerei, Urkundenfälschung).

  • Aussagedelikte (Falschaussage, Meineid, falsche Verdächtigung).

  • Gewaltdelikte (Körperverletzung in allen Qualifikationen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) bis hin zu Kapitalverbrechen (Totschlag, Mord).

  • Sexualstrafrecht und Vorwürfe im Bereich Stalking/Nachstellung.

3. Verkehrsstrafrecht & BtMG

  • Verkehrsdelikte: Verteidigung bei Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung. Wir kämpfen um den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.

  • Betäubungsmittelrecht (BtMG): Verteidigung bei Vorwürfen des Besitzes, des Handeltreibens oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Die Phasen der Verteidigung – Unser taktisches Vorgehen:

Das Ermittlungsverfahren: Schweigen ist Gold Machen Sie niemals ohne anwaltlichen Rat eine Aussage bei der Polizei! Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, fordern die Ermittlungsakte an und prüfen, ob sich der Tatvorwurf überhaupt erhärten lässt. Unser oberstes Ziel ist es, eine Anklageerhebung zu verhindern und eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens (z. B. mangels Tatverdacht oder gegen Geldauflage) zu erreichen.

Das Hauptverfahren: Hart am Verhandlungstisch Lässt sich ein Prozess nicht vermeiden, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht kompromisslos. Wir hinterfragen Zeugenaussagen, decken Ermittlungsfehler auf, stellen Beweisanträge und kämpfen in den Plädoyers für Ihren Freispruch oder eine spürbare Strafmilderung.

Rechtsmittel: Berufung und Revision Wir geben uns mit Fehlurteilen nicht zufrieden. Wir prüfen Urteile akribisch auf verfahrensrechtliche oder materielle Fehler und legen für Sie die passenden Rechtsmittel ein:

  • Einspruch: Gegen schriftliche Strafbefehle (Frist: 2 Wochen).

  • Berufung: Zur kompletten Neuverhandlung und erneuten Beweisaufnahme vor dem Landgericht.

  • Revision: Zur Überprüfung von Urteilen auf rechtliche Fehler vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder Bundesgerichtshof (BGH).

Opfervertretung (Nebenklage) Wir stehen nicht nur aufseiten der Beschuldigten. Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, vertreten wir Ihre Interessen als Nebenkläger aktiv im Prozess und setzen parallel Ihre Schmerzensgeldansprüche durch (Adhäsionsverfahren).

 

 

 

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