Bankrecht

 

Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Außergerichtlich und in prozessualen Auseinandersetzungen, im gesamten Bundesgebiet. Dabei setzen wir auf erstklassige Dienstleistungsqualität sowie auf rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen. Höchsten Beratungsstandard in allen Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht zählen:

  • Die Vertretung von Anlegern gegenüber Banken und freien Anlagevermittlern wegen
    fehlerhafter Anlageberatung (z.B. geschlossene Beteiligungen, Wertpapiere).

  • Widerruf von Darlehensverträgen.

  • Sonstige Fragen des Kreditrechts (u.a. zu Vorfälligkeitsentschädigungen, Kreditsicherheiten,
    Forward-Darlehen, Fremdwährungsdarlehen).

  • Die Zulässigkeit von Bankentgelten.

  • Das Recht des Zahlungsverkehrs (z.B. bei Schäden durch Missbrauch von Kredit- oder Scheckkarten).

  • Beratung im Zusammenhang mit Bausparverträgen (u.a. zur Frage der Wirksamkeit von ordentlichen
    Kündigungen der Bausparkassen).



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Rufen Sie uns an unter 06201 8461777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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Olbrichtstr. 4/2

69469 Weinheim

(kostenfreie Parkmöglichkeit)

 

Tel. 06201/8461777

Fax 06201/8463714

 

Mail:

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Web:

www.weinheim-rechtsanwalt.de

 

 

 

 

 

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