Bankrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Außergerichtlich und in prozessualen Auseinandersetzungen, im gesamten Bundesgebiet. Dabei setzen wir auf erstklassige Dienstleistungsqualität sowie auf rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen. Höchsten Beratungsstandard in allen Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts haben wir uns zur Aufgabe gemacht.
Zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht zählen:
Die Vertretung von Anlegern gegenüber Banken und freien Anlagevermittlern wegen
fehlerhafter Anlageberatung (z.B. geschlossene Beteiligungen, Wertpapiere).
Widerruf von Darlehensverträgen.
Sonstige Fragen des Kreditrechts (u.a. zu Vorfälligkeitsentschädigungen, Kreditsicherheiten,
Forward-Darlehen, Fremdwährungsdarlehen).
Die Zulässigkeit von Bankentgelten.
Das Recht des Zahlungsverkehrs (z.B. bei Schäden durch Missbrauch von Kredit- oder Scheckkarten).
Beratung im Zusammenhang mit Bausparverträgen (u.a. zur Frage der Wirksamkeit von ordentlichen
Kündigungen der Bausparkassen).
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 06201 8461777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Hier finden Sie uns:
Olbrichtstr. 4/2
69469 Weinheim
(kostenfreie Parkmöglichkeit)
Tel. 06201/8461777
Fax 06201/8463714
Mail:
info@weinheim-rechtsanwalt.de
Web:
www.weinheim-rechtsanwalt.de
|
|
|