Das IT-Recht stellt eine Querschnittsmaterie dar und ist der Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung. Ganz allgemein werden von diesem Rechtsgebiet diejenigen Lebensbereiche erfasst, in welchen Informationstechnologien genutzt wird oder eine Rolle spielt.
In der Anwaltspraxis kommt es daher häufig zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Gewerblichen Rechtsschutzes, dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht oder dem Strafrecht, welche wir stets berücksichtigen und bei denen wir unsere Expertise ebenfalls gerne einbringen.
Laut Fachanwaltsordnung wird das IT-Recht wie folgt beschrieben:
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