IT-Recht

Das IT-Recht stellt eine Querschnittsmaterie dar und ist der Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung. Ganz allgemein werden von diesem Rechtsgebiet diejenigen Lebensbereiche erfasst, in welchen Informationstechnologien genutzt wird oder eine Rolle spielt.

In der Anwaltspraxis kommt es daher häufig zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Gewerblichen Rechtsschutzes, dem Urheber- und Medienrecht sowie dem Datenschutzrecht oder dem Strafrecht, welche wir stets berücksichtigen und bei denen wir unsere Expertise ebenfalls gerne einbringen.

Laut Fachanwaltsordnung wird das IT-Recht wie folgt beschrieben:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien.

 

 

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