Bankrecht

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt bundesweit in allen Fragen des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts bzw. Finanzdienstleistungsrechts. Wir verfügen in diesen sich ständig fortentwickelnden Bereichen über hochspezialisiertes Wissen und langjährige Erfahrung in der Prozessführung. Dabei beraten und vertreten wir u. a. in folgenden Bereichen:

  • Kreditrecht / Darlehensrecht
    • Verbraucherkreditrecht
    • Umschuldung
    • Kreditverkauf
    • Kündigung und Rückführungsvereinbarungen
    • Vorfälligkeit
    • Kreditbearbeitungsgebühren
  • Leasing und Factoring
  • Kreditsicherungsrecht (Hypothek, Grundschuld, Bürgschaft)
    • Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten
    • Freigabe von Sicherheiten
    • Verwertung und Vollstreckung
    • Pfändungen
  • Zahlungsverkehr
    • Überweisungen / Lastschriftverfahren
    • Online-Banking
    • Scheck
    • Kreditkarte / Geldkarte
    • E-Money
  • Kontoführung

 

 

Anlegerschutz

 

Vermögensverwalter, Kapitalanlagenvermittler, Banken und Steuerberater sind bei Anlageentscheidungen involviert und mögliche Anspruchsgegner bei Pflichtverletzungen. Die Rechtsprechung hat hierzu unterschiedliche Haftungsmaßstäbe entwickelt, die Ihnen von Rechtsanwalt Sascha Förthner gerne näher erläutert werden.

Oftmals führt auch ein eigennütziges Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zu einer Fehlentscheidung des Anlegers. Selbst wenn ein Anlageberater ein grobes Anlegerprofil erstellt hat, das auch höhere Risiken bei den Anlagen gestattet, darf ein Vermögensverwalter gleichwohl nicht junge Aktienfonds ohne „Historie“ empfehlen. Auch ist der Anleger aufzuklären, wenn die Aktienfonds bereits eine überdurchschnittliche Performance bei Ankauf verzeichnet haben, denn dann besteht die Gefahr des Rückschlags. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Abrechnungen der Depotbank zeitnah zu kontrollieren. In diesem Fall hat sich schon vor Abschluss der ersten Instanz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer des Beraters zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet.

Vermögensverwalter müssen den Auftraggeber vorab über die Chancen und Risiken aus den vorgesehenen Anlagen informieren. Besonders häufig sind Fälle, im denen die Bank zwar ein Anlegerprofil über die von dem Anleger verfolgten Ziele und dessen Risikoneigung erstellt hat, dann aber bei provisionsträchtigen Einzelinvestitionen von diesem Profil abweicht oder den Kunden über die Risiken der Investitionen (auch das Risiko mangelnder Fungibilität) im Unklaren lässt.

Aus den vielfältigen Bereichen des Bankrechts bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:

  • Haftung der Bank oder des Vermittlers wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rechtsprobleme des ungeregelten („grauen“) Kapitalmarkts (beispielsweise geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Sachwertfonds etc.)
  • Aktien, Optionen, Zertifikate und andere Instrumente des Kapitalmarkts

Wir vertreten unsere Mandanten serviceorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.

Unternehmen und Privatpersonen helfen wir, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank oder zu einer Anlagegesellschaft Probleme auftreten. Dies gilt gleichermaßen wenn Sie Anlagevermittler sind oder selbst mit dem Vermittler einer Kapitalanlage Ärger haben.

 

 

Anlagerecht

 

Sind Sie als Anleger auf hochspekulative Anlageformen hereingefallen, haben Sie Ihr Vermögen in Schrottimmobilien verloren oder wurden Sie Opfer eines so genannten Schneeballsystems?

Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen. Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte, Börsentermingeschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt vermittelt werden.

Auch wir können wertlose Anlagen nicht werthaltig machen, wenn Sie aber mit unserer Hilfe schnell und gezielt Ihre Ansprüche gegen die Beteiligten verfolgen, haben Sie mitunter gute Chancen, Ihre Verluste zu begrenzen.

 

Wertpapierhandelsrecht

 

Die Regulierung des Wertpapierhandels auf nationaler und internationaer Ebene hat vor allem im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung das Risiko von Haftungsfällen mit erheblichen Schäden für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute dramatisch erhöht.

 



Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 06201 8461777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

Hier finden Sie uns:

 

Olbrichtstr. 4/2

69469 Weinheim

(kostenfreie Parkmöglichkeit)

 

Tel. 06201/8461777

Fax 06201/8463714

 

Mail:

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Web:

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